Unwahre Arztbewertungen in Internetportalen

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Unwahre Arztbewertungen in Internetportalen

Unwahre Arztbewertungen in Internetportalen sind nicht selten und können den Tatbestand einer Straftat erfüllen. In diesem Fall kann der Portalbetreiber durch die Strafverfolgungsbehörde gezwungen werden, den anonymen Nutzer offen zu legen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 01.07.2014, Az: VI ZR 345/13 (Pressemitteilung des BGH Nr. 102/2014) besagt, dass persönlichkeitsverletzende Inhalte einen Unterlassungsanspruch begründen.

Verweise


M.-St. Dönnebrink
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, Mediatorin, bundesweit tätig.
www.jusmedicus.de

Letzte Aktualisierung von Prof. Dr. Hans-Peter Buscher (Arzt):
Medizinisch geprüft von

Prof. Dr. Hans-Peter Buscher (Arzt)

Letzte medizinische Prüfung:

Studium in Freiburg und Wien, biochemische Forschung in Bochum, klinische Ausbildung und Forschung an Universitätsklinik Freiburg, Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie, Habilitation in Freiburg. Chefarzt in Berlin und Frankfurt Oder. Im Ruhestand.

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Kategorisiert als Medizinrecht

Von Prof. Dr. Hans-Peter Buscher (Arzt)

Studium in Freiburg und Wien, biochemische Forschung in Bochum, klinische Ausbildung und Forschung an Universitätsklinik Freiburg, Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie, Habilitation in Freiburg. Chefarzt in Berlin und Frankfurt Oder. Im Ruhestand.