Das Bundessozialgericht (BSG) hat zur Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes entschieden, dass der Zulassungsausschuss für Ärzte einen Bewerber um einen ausgeschriebenen Vertragsarztsitz
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Das Bundessozialgericht (BSG) hat zur Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes entschieden, dass der Zulassungsausschuss für Ärzte einen Bewerber um einen ausgeschriebenen Vertragsarztsitz
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