Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und Dentallaboren sind nichtig, wenn sich Zahnärzte verpflichten, das Dentallabor mit sämtlichen bei ihnen anfallenden Leistungen zu beauftragen Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass (Zahn-)ärzte aus dem Behandlungsvertrag und dem Berufsrecht gehalten sind, die Entscheidung darüber, an wen sie einen Patienten verweisen oder wem sie Untersuchungsmaterial zur Laboruntersuchung überlassen, allein nach ärztlichen Gesichtspunkten… Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und Dentallaboren weiterlesen