Eine Aufklärung des Arztes über Behandlungsalternativen und eine informierte Patienteneinwilligung sind Voraussetzugen für jegliches ärztliches Handeln am Patienten. Ohne wirksame Einwilligung des Patienten, ist auch eine erfolgreich durchgeführte Heilmaßnahme eines (Zahn-)Arztes eine rechtswidrige Körperverletzung, die den (Zahn)Arzt zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz verpflichtet. Zudem wird er sich strafrechtlich wegen Körperverletzung zu verantworten haben. Auch… Aufklärung des Arztes über Behandlungsalternativen und Patienteneinwilligung weiterlesen