Eine Aufklärung des Arztes über Behandlungsalternativen und eine informierte Patienteneinwilligung sind Voraussetzugen für jegliches ärztliches Handeln am Patienten.
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Eine Aufklärung des Arztes über Behandlungsalternativen und eine informierte Patienteneinwilligung sind Voraussetzugen für jegliches ärztliches Handeln am Patienten.